Ein Schwerpunkt der juristischen Ausbildung bildete das Arbeitsrecht. Während in den ersten Jahren der anwaltlichen Tätigkeit hauptsächlich das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere die Beratung von Betriebsräten eine große Rolle spielte, verlagerte sich dieser Schwerpunkt in den letzten Jahren zur individualarbeitsrechtlichen Vertretung. Hierbei wurden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren und Unternehmen in Personalfragen umfassend vertreten.