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Ein Schwerpunkt der juristischen Ausbildung bildete das Arbeitsrecht.
Während in den ersten Jahren der anwaltlichen Tätigkeit
hauptsächlich das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere
die Beratung von Betriebsräten eine große Rolle spielte,
verlagerte sich dieser Schwerpunkt in den letzten Jahren zur individualarbeitsrechtlichen
Vertretung. Hierbei wurden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber
im Kündigungsschutzverfahren und Unternehmen
in Personalfragen umfassend vertreten. |
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