Das Steckenpferd von Herrn RA Niesen bildet das Erbrecht. In den nächsten
Jahren wird dieses Gebiet im Zusammenhang mit der im Familienrecht
erworbenen Fachanwaltschaft einen Schwerpunkt der Tätigkeit darstellen.
Rechtsanwalt Frank Niesen ist Ihnen sowohl bei der Gestaltung
von letztwilliger Verfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
behilflich, vertritt Sie aber auch bei der Feststellung und Durchsetzung
von Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. |