Das Steckenpferd von Herrn RA Niesen bildet das Erbrecht. In den nächsten Jahren wird dieses Gebiet im Zusammenhang mit der im Familienrecht erworbenen Fachanwaltschaft einen Schwerpunkt der Tätigkeit darstellen.

Rechtsanwalt Frank Niesen ist Ihnen sowohl bei der Gestaltung von letztwilliger Verfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen behilflich, vertritt Sie aber auch bei der Feststellung und Durchsetzung von Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen.