Bereits seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1992 beschäftigte sich Herr Rechtsanwalt Frank Niesen sehr intensiv auf dem familienrechtlichen Gebiet. Die klassischen Ehesachen, wie Scheidung, Kindes-, Ehegatten- und (zunehmend) Elternunterhalt, Zugewinnausgleich sowie sorge- und umgangsrechtliche Verfahren, bildeten einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Aber auch auf beratendem Gebiet verfügt Rechtsanwalt Frank Niesen familienrechtlich über außergewöhnliche Erfahrung. So wurde eine Vielzahl von Partnerschafts- und Eheverträgen ausgearbeitet sowie gemeinschaftliche Testamente entworfen. Hierbei wurde zunächst die wirtschaftliche und erbrechtliche Situation der Mandanten und ihrer Familie erarbeitet und sodann entsprechend vertraglich umgesetzt und gegebenenfalls notariell beglaubigt.

In den letzten Jahren wurde vermehrt die Mediation als Mittel der außerprozessualen Streitschlichtung angeboten. Viele Ehepartner und Partnerschaften konnten in dieser Weise wieder einen „gemeinsamen Nenner“ finden, ohne sich einem gerichtlichen Urteil beugen zu müssen.

Im Jahre 2004 wurde Herrn Rechtsanwalt Frank Niesen von der Rechtsanwaltskammer Köln die Fachanwaltschaft für Familienrecht verliehen.

Abschließend wollen wir darauf aufmerksam machen, dass wir Wert darauf legen, eine kinderfreundliche Kanzlei zu sein. Soweit möglich, versuchen wir, die geäußerten Interessen der Kinder einzubinden.