Der zweite Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Verkehrsrecht, bestehend aus:

  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Haftungsrecht bei Verkehrsunfällen
  2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung und der Kaskoversicherung.
  3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  4. Recht der Fahrerlaubnis

Wir beschäftigen uns mit der Regulierung von Verkehrsunfällen in Köln, Deutschland und Europa. Sowohl Personen-, als auch Sachschäden werden bearbeitet.

Wir vertreten Sie zudem umfassend in Ordnungswidrigkeitsverfahren, wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstöße und Ähnlichem sowie bei Strafverfahren, wie Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Führerschein oder Körperverletzungen gegenüber den Gerichten.

Schließlich bildet der Entzug von Führerscheinen aufgrund Drogen- und Alkoholkonsums ein expandierendes Betätigungsfeld. Insoweit begleiten wir auch gerne rechtlich den Weg zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Schließlich werden durch die Kanzlei sowohl Autohäuser, als auch Verbraucher rund um die Frage des Autokaufs vertreten. Dies umfasst das Gewährleistungsrecht sowie den Inkassobereich.